FAQ: Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann jeder Interessierte nach Teilnahme an einer unserer längeren Akademien oder durch Teilnahme an einer Akademie, deren Ehemaligenverein wir sind, Mitglied werden.

Viele unserer Mitglieder haben etwa einer Deutschen SchülerAkademie, Deutschen JuniorAkademie, JGW-(Mathematik)Akademie oder Naturwissenschaftlichen Sommerakademie als Kursleiter oder Teilnehmer beigewohnt und dadurch den Anspruch auf die Aufnahme in den Verein erworben.

Andere Wege, eine Mitgliedschaft im CdE zu erwerben, sind unter Mitglied werden beschrieben.

Was muss ich tun, um wieder Mitglied zu werden, nachdem ich mich länger nicht um die Mitgliedschaft gekümmert habe?

Indem Du den Mitgliedsbeitrag wie unten angegeben überweist oder dem Verein eine Lastschriftermächtigung erteilst, kannst Du jederzeit wieder Mitglied werden. Wenn Du Dich nicht mehr in der Datenbank anmelden kannst, solltest Du allerdings darüber hinaus eine E-Mail an die Mitgliederverwaltung richten, da wir eine aktuelle E-Mail von Dir benötigen.

Wieviel kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kostet derzeit 8 Euro pro Jahr, wobei jedes Halbjahr 4 Euro abgebucht werden. Die Teilnehmenden der DSA, DJA, JGW-Akademien und der BASF-Schülerinitiative sind im ersten Halbjahr nach der Akademie kostenlos Mitglied.

Wann muss ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Es spart uns Zeit und auch Geld, wenn Du den Mitgliedsbeitrag für mehrere Halbjahre im Voraus zusammen überweist. Dein Beitragskonto wird in der Datenbank geführt und davon halbjährlich der entsprechende Betrag abgezogen. Die Überweisung des Mitgliedsbeitrags sollte möglichst zum 30.06. bzw. 31.12. auf dem Konto des CdE eingegangen sein. Wie lange Deine Mitgliedschaft voraussichtlich noch bezahlt ist, kannst Du in der Datenbank unter dem Punkt „Mitglieder“ nachsehen. Solltest Du für das nächste Halbjahr noch nicht bezahlt haben, bekommst Du etwa vier Wochen vor Ablauf des Halbjahres eine Erinnerungs-E-Mail.

Was passiert, wenn ich vergesse, den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu überweisen?

Bevor Deine Mitgliedschaft im CdE ausläuft, bekommst Du eine Erinnerung per E-Mail und hast anschließend etwa zwei Wochen Zeit, den Mitgliedsbeitrag noch zu überweisen. Am Anfang des folgenden Halbjahres endet Deine Mitgliedschaft dann zunächst, worüber Du per E-Mail informiert wirst. Du kannst dem Verein aber auch nach Ablauf der Mitgliedschaft durch Überweisen des Mitgliedsbeitrags jederzeit wieder beitreten. Allerdings erhältst Du nur dann den aktuellen exPuls, wenn Du zum Zeitpunkt des Versands Mitglied im CdE bist.

Wohin muss ich überweisen?

Bitte überweise auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: CdE e.V.
IBAN: DE26370205000008068900
BIC: BFSWDE33XXX
Bank: SozialBank

Achte aber bitte bei internationalen Überweisungen darauf, dass der Empfänger keine Gebühren zahlen muss!

Bitte trage deinen vollständigen Namen und deine Datenbank-ID in den Verwendungszweck ein. Du kannst, selbst wenn Du kein Mitglied mehr bist, einfach alle Überweisungsdaten direkt aus der Datenbank kopieren. Wenn Du Deine Datenbank-ID nicht mehr weißt oder Dich nicht mehr in der Datenbank anmelden kannst, melde Dich bei der Mitgliederverwaltung.

Mitgliedsbeiträge und Spenden bitte nur getrennt überweisen

Wir bitten euch, Überweisungen des Mitgliedsbeitrags und Spenden getrennt zu überweisen, weil eine gemischte Überweisung für unsere halbautomatisierte Buchhaltung ein großer Mehraufwand ist, und wir zudem oft nicht zuordnen können, wie viel von eurem Geld für welchen Zweck gedacht war.

Wenn ihr uns auch eine Spende zukommen lassen wollt, überweist bitte separat mit Verwendungszweck „Spende“. Natürlich können wir eine Spendenbescheinigung ausstellen, in diesem Fall wendet euch bitte an den Vorstand.

Kann ich meinen Mitgliedsbeitrag per Lastschrift zahlen?

Im Rahmen einer Teilnahme an der Lastschriftinitiative ist es auch möglich, dem Verein eine Lastschrift­ermächtigung zum jährlichen Einziehen des Mitgliedsbeitrags zu erteilen.

Eine Teilnahme an der Lastschriftinitiative ist allerdings nur möglich, wenn du den Verein ermächtigst, darüber hinaus eine jährliche Spende von mindestens 2 Euro von deinem Konto einzuziehen.

Bekomme ich im voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge zurück, wenn ich austrete?

Wenn eine Mitgliedschaft vor dem Zeitpunkt endet, an dem das „Guthaben“ aufgebraucht ist, etwa im Falle eines Vereinsaustritts, verbleibt es beim Verein und fällt ins allgemeine Vereinsvermögen. Eine Rückzahlung ist, das hat eine Anfrage beim zuständigen Finanzamt ergeben, aus steuerrechtlichen Gründen unzulässig.

Wann wird die Überweisung in der Datenbank sichtbar?

Nach Deiner Überweisung kann es bis zu drei Wochen dauern, bis diese in der Datenbank eingetragen wird. Da die Buchhaltung genau wie der ganze CdE ehrenamtlich arbeitet, habe bitte etwas Geduld. Sobald die Überweisung eingetragen ist, bekommst Du auf jeden Fall eine Bestätigung per E-Mail.