How To MGV
Diese Seiten sollen eine Anleitung für die CdE-Mitgliederversammlung bieten. Zielgruppe sind dabei die „normalen“ CdE-Mitglieder, nicht etwa Vorstand oder Versammlungsleitung. Sinn dieser Anleitung soll sein, die Hürden für die aktive Teilnahme an der MGV so niedrig wie möglich zu setzen.
Natürlich hat diese Anleitung aber keinerlei Verbindlichkeit, die verbindlichen Rechtstexte sind in unserer Binnenrechtsübersicht zu finden. Regelungen zur MGV finden sich in der Satzung und in der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung.
Inhalt
Allgemeines
- Es gibt die ordentliche Mitgliederversammlung (oMGV, jährlich im Herbst) und die außerordentliche Mitgliederversammlung (aMGV, nur bei Bedarf).
- Die Mitgliederversammlung besteht aus einer Mailingliste für Diskussionen und Mitteilungen und einer „Versammlung“ in der Datenbank, wo Abstimmungen stattfinden und Dokumente gesammelt werden.
- Alle „formalen“ Nachrichten im Zusammenhang mit der MGV müssen per Mail versendet werden.
Ablauf einer Mitgliederversammlung
Kurzfassung
Über CdE-all wird dazu aufgefordert, Tagesordnungspunkte einzureichen. Wenn die Tagesordnung steht, wird, ebenfalls über diese Liste, zur MGV eingeladen.
Die Versammlung selbst beginnt mit der Diskussionsphase (bei der oMGV 2 Wochen), es folgt die Abstimmungsphase (bei der oMGV ebenfalls 2 Wochen).
Langfassung
Der „Lebenszyklus“ einer MGV beginnt damit, dass eine Versammlungsleitung bestimmt wird. Bei der oMGV ernennt sie der Vorstand in Absprache mit dem Aktivenforum. Bewerben kann man sich, indem man auf eine entsprechende Mail antwortet. Bei einer vom Vorstand einberufenen aMGV ernennt der Vorstand die Versammlungsleitung. Bei einer nicht vom Vorstand einberufenen aMGV (siehe unten) wird die Versammlungsleitung zur Hälfte von den Antragstellern, zur Hälfte vom Vorstand ernannt.
Im Falle der oMGV ruft die Versammlungsleitung als nächstes über CdE-all zum Einreichen von Tagesordnungspunkten auf. Sie setzt dabei eine Frist. Bei einer aMGV passiert das nicht, die Tagesordnung ist hier bereits durch den Antrag festgelegt. Ist die Tagesordnung zusammengestellt, erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung unter Nennung der Tagesordnung (wieder an CdE-all).
Die Versammlung selbst beginnt mit der Diskussionsphase. Bei der oMGV dauert diese zunächst einmal zwei Wochen, bei einer aMGV kann sie verkürzt sein. Eine Verlängerung um bis zu eine Woche ist allerdings möglich, durch die Versammlungsleitung oder auf Antrag von mindestens 5 Versammlungsteilnehmern. Diese Möglichkeit kann bei einer aMGV in der Einladung eingeschränkt werden.
Mit etwas Abstand folgt auf die Diskussionsphase die Abstimmungsphase. Auf ihren Beginn wird erneut über CdE-all hingewiesen. Bei der oMGV dauert sie 2 Wochen. Bei der aMGV kann sie verkürzt sein. Wird bei Satzungsänderungen das notwendige Quorum nicht erreicht, verlängert sich die Abstimmungsphase.
Nach dem Ende der Versammlung fertigt der Vorstand das Protokoll an und legt es der Versammlung und dem Aktivenforum vor.
Tagesordnung
Die Tagesordnung legt fest, über was auf der MGV diskutiert und vor allem abgestimmt werden darf. Es dürfen allgemein nur Beschlüsse gefasst werden, die absehbar sind, wenn man sich die Tagesordnung ansieht. Insbesondere darf nichts unter dem auf oMGVs üblichen Punkt „Sonstiges“ beschlossen werden.
Bei einer aMGV steht die Tagesordnung von vornherein fest. Bei einer oMGV wird vor der Veranstaltung zum Einreichen von Tagesordnungspunkten (TOPs) aufgefordert. Einen TOP einreichen können
- jedes Vorstandsmitglied,
- ein Kassenprüfer,
- drei Mitglieder des Aktivenforums oder
- zehn Vereinsmitglieder.
Die Versammlungsleitung modifiziert TOPs ggf. sprachlich, teilt sie auf oder fasst mehrere zusammen.
Anträge
Kurzfassung
Jeder Teilnehmer der Versammlung kann Beschlussanträge zu TOPs stellen. Dies ist bis 24 Stunden vor Ende der Diskussionsphase möglich.
Langfassung
Jeder Teilnehmer der Versammlung kann einen Beschlussantrag stellen. Dazu schreibt er diesen an die Versammlungsleitung. Anträge müssen zu einem TOP gehören, sonst werden sie zurückgewiesen. Jeder Antrag hat nur einen Antragsteller, weitere Unterstützer können aber genannt werden. Anträge sollten begründet werden.
Die Versammlungsleitung ist dankbar, wenn sie Anträge als reinen Text bekommt, sodass sie sie selbst setzen kann. Gegebenenfalls kann die Versammlungsleitung Anträge auch aufspalten oder zu Änderungsanträgen anderer Anträge umformulieren, wenn dies der Verständlichkeit dient.
Anträge können nur bis 24 Stunden vor Ende der Diskussionsphase gestellt, zurückgezogen oder geändert werden. Danach darf nur noch die Begründung angepasst werden. Wenn man einen Antrag trotzdem noch modifizieren möchte, muss man die Verlängerung der Diskussionsphase erwirken (siehe „Ablauf einer Mitgliederversammlung“).
Abstimmungen und Wahlen
In der Abstimmungsphase stimmen die Teilnehmer der MGV über die eingereichten Beschlussanträge und die für Ämter zur Wahl stehenden Personen ab. Gibt es zu einer Frage nur einen Antrag, kann man diesen annehmen oder ablehnen, er ist angenommen, wenn mehr Menschen mit „Ja“ als mit „Nein“ stimmen. Bei Personenwahlen, oder wenn es mehr als einen Antrag gibt, findet eine Präferenzwahl statt, die nach der Condorcet/Schulze-Methode ausgewertet wird.
Eine Präferenzwahl bedeutet, dass man nicht einfach Zustimmung oder Ablehnung zu einem Antrag ausdrückt, sondern dass man alle Optionen, auch die Ablehnung aller Anträge, in eine Reihenfolge bringt. Ein Beispiel:
Der Mitgliedsbeitrag liegt aktuell bei 4€ pro Halbjahr. Es gibt Anträge, ihn auf 5€ zu erhöhen, ihn auf 3€ zu senken und ihn ganz abzuschaffen. Wenn ich nun möchte, dass der Beitrag möglichst groß wird, sollte ich die Optionen in der Reihenfolge 5€ > ablehnen > 3€ > abschaffen anordnen.
In der Datenbank kann man zur Abstimmung bei einer Präferenzwahl ein Javascript-Tool nutzen (wenn Javascript aktiviert ist, ist das standardmäßig sichtbar). Dann kann man die Optionen per Drag and Drop in die richtige Reihenfolge bringen. Die „Ablehnen“-Option ist dabei als Linie dargestellt („Ablehnungsgrenze“). Man kann Optionen, die einem gleich gut erscheinen, gemeinsam in eine Box ziehen, dann präferiert man sie gleich hoch.
Bei der Auswertung nach der Schulze-Methode (zu mathematischen Details siehe Wikipedia) ist es nicht sinnvoll, strategisch abzustimmen. Man erreicht das Durchsetzen der eigenen Meinung am ehesten, indem man bei der Abstimmung seine wahre Meinung äußert.
Personaldebatten
In Personaldebatten ist es möglich, sich anonym zu äußern. Dafür gibt es in der Versammlungsleitung eine Vertrauensperson, die in der Einladung zur MGV genannt wird. Dieser Vertrauensperson kann man seinen Debattenbeitrag zur anonymisierten Weiterleitung zusenden.
Einsprüche
Gegen jede Entscheidung, die die Versammlungsleitung trifft, kann Einspruch eingelegt werden. Dazu schreibt man einfach eine Mail an die Versammlungsleitung, in der man den Einspruch formuliert und dabei insbesondere die Entscheidung benennt, gegen die man Einspruch erhebt. Außerdem sollte ein Einspruch begründet werden. Die Versammlungsleitung entscheidet dann den Einspruch. Ein Einspruch ist vor allem dann sinnvoll, wenn er sich gegen eine Entscheidung trifft, die nur ein einzelnes Mitglied der Versammlungsleitung getroffen hat (denn dann prüft sie die gesamte Versammlungsleitung nochmal) oder wenn die Begründung einen Aspekt enthält, der vielleicht nicht bedacht wurde.
Entlastungen
Die Entlastung des Vorstands (bzw. der Kassenprüfer) bedeutet, dass der Verein auf sein Recht verzichtet, Ansprüche gegen den Vorstand (die Kassenprüfer) geltend zu machen, die aus zum Zeitpunkt der Entlastung bekannten Umständen resultieren könnten. Die Entlastungen der gewählten Amtsträger stehen bei jeder oMGV auf der Tagesordnung. Wichtigste Grundlage zur Entlastung des Vorstands sind der Rechenschaftsbericht und die Kassenprüfungsberichte.
Einberufung einer aMGV
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist das letzte Mittel, etwas gegen den Vorstand durchzusetzen oder sogar den Vorstand abzusetzen. Daher kann eine aMGV von einem Kassenprüfer, 5 Mitgliedern des Aktivenforums oder 5% aller Vereinsmitglieder einberufen werden. Dabei bestimmen die Einberufenden die Tagesordnung sowie 2 Mitglieder der Versammlungsleitung. Der Vorstand bestimmt dann zwei weitere Mitglieder, das fünfte wird von den 4 bereits vorhandenen bestimmt.
Außerdem kann der Vorstand eine aMGV einberufen, wenn ein Mitgliederbeschluss nicht bis zur nächsten oMGV warten kann.