Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung (oMGV) findet gegen Ende jeden Jahres statt und ist das höchste Beschlussgremium des CdE. Sie bietet die Möglichkeit, die Aktivitäten des CdE im großen Kreis zu diskutieren, neue Ideen zu sammeln und auf Missstände aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck wird im Vorfeld ein Rechenschaftsbericht erstellt, in dem durch den Vorstand, die Orgateams und die ständigen Teams über für den gesamten Verein relevante Tätigkeiten berichtet wird.
Neben diesen ordentlichen Mitgliederversammlungen können in Ausnahmefällen auch außerordentliche Mitgliederversammlungen (aMGV) einberufen werden, um zu besonders dringlichen Fragen Entscheidungen zu treffen.
Eingeladen zur MGV werden alle Mitglieder, also auch die Probemitglieder, per Mail. An der Diskussion teil nimmt nur, wer sich vorher in der Datenbank zu der Versammlung anmeldet. Auch die Abstimmungen finden in der Datenbank statt.
Alle Anträge und weitere Dateien rund um die jeweilige MGV finden sich ebenfalls in der entsprechenden Versammlung in der Datenbank.
Die rechtlichen Regelungen zur MGV finden sich in der Satzung und vor allem der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung, beide Dokumente sind bei unseren Binnenrechtsdokumenten zu finden. Für alle, die keinen Spaß an juristischen Texten haben, gibt es auch ein How-To-MGV, das die wichtigsten Fragen beantwortet.