Vermittlungs- und Beschwerdeverfahren
Wenn du mit jemandem aus dem CdE eine schlechte Erfahrung gemacht hast, in einem Konflikt bist, oder ein anderweitiges Problem mit einer oder auch mehreren Personen aus dem CdE hast, steht dir unsere Vermittlungs- und Beschwerdestelle als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies gilt insbesondere für sexuell, aber auch anderweitig grenzüberschreitende Erfahrungen mit Menschen aus dem CdE. Die Vermittlungs- und Beschwerdestelle kann dich unter anderem dabei unterstützen, mit deinem Erlebnis und der anderen Person umzugehen, wenn du möchtest im Kontakt vermitteln oder ein Gespräch mediieren, und gegebenenfalls auch weitere Maßnahmen ergreifen, damit unsere Veranstaltungen (wieder) ein angenehmerer, sicherer Ort für dich und andere sein können. Damit stellt ihre Arbeit einen wesentlichen Bestandteil des Schutzkonzeptes des CdE dar. Ob es nur um eine Kleinigkeit geht, oder um eine klar strafrechtlich relevante Handlung – die Fallkoordination der Vermittlungs- und Beschwerdestelle steht dir als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die zentralen Prinzipien unseres Vermittlungs- und Beschwerdeverfahrens sind dabei zum einen Betroffenenorientiertheit – die Bedürfnisse von Betroffenen und ihre Wünsche an den Prozess stehen erst einmal im Vordergrund –, zum anderen aber auch eine grundlegende Fairness im Umgang mit allen Personen, die in eine Beschwerde involviert sind. Insbesondere werden im Rahmen eines fortschreitenden Beschwerdeverfahrens alle Beteiligten gehört, ehe eine Entscheidung gefällt wird. Um allen Beteiligten dabei soweit möglich gerecht zu werden, werden ihnen persönliche Ansprechpartner, sogenannte Fallbegleitungen, zur Seite gestellt, die sie in ihren Bedürfnissen und in der Interaktion mit dem Prozess unterstützen.
Im folgenden beantworten wir einige typische Fragen, die sich Menschen in Bezug auf das Beschwerde- und Vermittlungsverfahren stellen. Für darüber hinausgehende Details wende dich gerne an die Fallkoordination.
Du willst dich (vielleicht) beschweren oder suchst Vermittlung?
Bei welchen Problemen kann ich mich an die Beschwerde- und Vermittlungsstelle wenden?
Das Beschwerde- und Vermittlungsverfahren soll dabei helfen, Probleme zu lösen, die eine Person mit dem Verhalten einer anderen Person hat. Diese Probleme können von Kleinigkeiten bis zu sexuellen Übergriffen oder Gewalt reichen, das Verfahren passt sich entsprechend an den Umfang des Problems und die Bedürfnisse der betroffenen Personen an.
Du kannst dich auch an die Beschwerde- und Vermittlungsstelle wenden, wenn du Zeuge:in eines Vorkommnisses geworden bist, von dem du selbst nicht betroffen bist.
Ich bin mir unsicher, was ich jetzt will… Was soll ich nun tun?
Auch wenn du dir unsicher bist, welches weitere Vorgehen du dir wünscht, kannst du dich ganz unverbindlich per E-Mail bei der Beschwerde- und Vermittlungsstelle melden, die dich bezüglich verschiedener Möglichkeiten detaillierter beraten kann. Im ersten Schritt kannst du dich auch über das Kontaktformular in der Datenbank anonym bei der Fallkoordination melden.
Wie kann ich mich beschweren, und was passiert dann?
Schreibe der Fallkoordination eine Nachricht. Das geht per Mail oder über das Kontaktformular in der Datenbank. In dieser Nachricht solltest du grundlegend erwähnen, worum es in deinem Fall geht. Wie sehr du dabei ins Detail gehst, ist allerdings dir überlassen. Wichtig ist nur, dass klar wird, um was für eine Art von Problem es grob geht. Wenn du dich aus bestimmten Gründen nicht wohl damit fühlst, dich an die Fallkoordination als ganzes zu wenden, kannst du auch einzelne ihrer Mitglieder von der Bearbeitung des Falles ausschließen. In diesem Fall kannst du einzelne Mitglieder der Fallkoordination direkt kontaktieren, um eine Beschwerde oder Vermittlungsanfrage zu stellen.
Für alle weiteren Schritte wird dir dann eine Fallbegleitung zur Seite gestellt. Das sind eine oder mehrere Personen, die du (in gewissen Grenzen) selbst auswählst, die sich mit dem Verfahren auskennen, dich unterstützen und dich durch den weiteren Prozess begleiten. Zuerst klärt deine Fallbegleitung dann mit dir die Details deines Problems, und was deine Bedürfnisse bezüglich des weiteren Vorgehens sind. Auf dieser Grundlage stehen dir dann mehrere Wege offen, zum Beispiel * das Verfahren mit dem Ziel fortzusetzen, dass der Verein gegen eine andere Person Maßnahmen verhängt, * eine Mediation, um Spannungen aufzulösen und zu einer gütlichen Einigung zu kommmen, oder * den Fall nicht weiter zu verfolgen.
Grundsätzlich ist uns Betroffenenorientiertheit sehr wichtig: Du selbst entscheidest über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Bei einem erheblichen Verdacht auf schwere Straftaten und / oder bei einer Beteiligung von Minderjährigen behalten wir uns jedoch vor, auch eigenständig Maßnahmen zu ergreifen. Perspektivisch möchten wir noch genauere Kriterien für solche Fälle festlegen.
Kann ich mich auch beschweren, wenn ich nicht selbst betroffen bin?
Ja, das ist möglich. In der Regel werden wir dann aber in Absprache mit dir zeitnah die betroffene Person hinzuziehen, und gemeinsam mit ihr über das weitere Vorgehen entscheiden.
Was passiert, wenn sich jemand über mich beschwert?
Was bedeutet es für mich, falls eine Beschwerde über mich vorliegt?
Wenn eine Beschwerde oder Vermittlungsanfrage vorliegt, die sich auf dich bezieht, erfährst du zunächst einmal nicht zwingend davon. Ehe die Beschwerde aber Folgen haben kann, die dich betreffen, wird sie in Absprache mit der betroffenen Person dir gegenüber offengelegt.
Insbesondere, wenn Maßnahmen oder Sanktionen gegen dich im Raum stehen, erhältst du Gelegenheit zur Stellungnahme zur Beschwerde, ehe eine Entscheidung getroffen wird. Nach Offenlegung der Beschwerde sind allerdings auch zeitlich begrenzte „einstweilige“ Maßnahmen möglich, während der Klärung des Sachverhalten die Situation zu entspannen oder um Gefahr im Verzug abzuwenden. Derartige einstweilige Maßnahmen sollen insbesondere keine Vorverurteilung darstellen oder dich in deiner Ehre verletzen.
Darüber hinaus hast du die Möglichkeit, eine Anfrage an die Beschwerdestelle zu richten, welche Informationen zu deiner Person vorliegen. In diesem Fall erhältst du Auskunft über diejenigen Informationen, die dir ohne Eingriffe in die Schutzbedürfnisse von Dritten zur Verfügung gestellt werden können.
Kommt es dir gegenüber zu keiner Offenlegung der Beschwerde, zum Beispiel weil sie durch den Beschwerdeführer nicht mehr weiterverfolgt wird, so wird sie nach einigen Monaten aus dem Fallarchiv gelöscht.
Ich habe gerade von einer Beschwerde über mich erfahren, was passiert jetzt?
Als erstes wird dir eine Fallbegleitung zur Seite gestellt. Das sind eine oder mehrere Personen, die dich durch den weiteren Prozess begleiten und dich beraten und unterstützen, damit du deine Interessen im Verfahren wahren kannst. Darüber hinaus möchtest du vielleicht eine:n Freund:in hinzuziehen, um mit der Situation nicht alleine zu sein.
Wenn eine Fallbegleitung für dich gefunden ist, wird diese erfragen, was der Stand des Verfahrens ist und wie die Wünsche der sich über dich beschwerenden Partei aussehen. Diese Informationen gibt deine Fallbegleitung dann an dich weiter und klärt auf dieser Grundlage mit dir, was deine Bedürfnisse an das weitere Vorgehen sind.
Häufig wird zunächst versucht, eine Einigung zwischen der sich beschwerenden Person und dir zu vermitteln. Wenn das nicht möglich oder von Vornherein aussichtslos ist, wird der Fall von einem Schiedsgericht entschieden.
Bevor eine Beschwerde irgendwelche Konsequenzen für dich hat, werden dir immer ihre Details, insbesondere wer sich beschwert hat, offen gelegt, sodass du die Möglichkeit hast, deine eigene Sicht auf die Dinge ins Verfahren einzubringen. In Fällen, in denen Sorge besteht, dass ein weiterer Schaden entsteht, werden unter Umständen vorläufige Maßnahmen gegen dich verhängt. Auch dann wirst du über die Gründe für diese informiert, musst aber auf das weitere Verfahren warten, um dich wehren zu können.
Wenn du den Eindruck hast, Opfer einer Verleumdung geworden zu sein, solltest du das mit deiner Fallbegleitung besprechen, die dich bezüglich des Umgangs mit der Situation beraten kann.
Bitte versuche nicht, den Konflikt am Beschwerdeverfahren vorbei direkt mit der sich beschwerenden Person zu klären. Wenn diese ein freies Gespräch mit dir führen wollte, hätte sie das bereits getan, ohne die Beschwerde- und Vermittlungsstelle einzuschalten. Im Verlauf des Verfahrens werden wir versuchen, euch einen Rahmen zur Klärung des Problems im direkten Gespräch zu bieten, wahrscheinlich unter Einbezug der Fallbegleitungen, aber das braucht etwas Zeit.
Nach welchen Prinzipien werden Maßnahmen und Sanktionen festgelegt?
Wenn es zu einer Einigung zwischen der sich beschwerenden Person (Beschwerdeführer) und der Person über die sich beschwert wurde (Zielperson der Beschwerde) kommt, können im Zuge dessen auch Maßnahmen festgelegt werden. Ansonsten legt ein Schiedsgericht nach möglichst einheitlichen Maßstäben eine Maßnahme fest.
Maßnahmen sollen in erster Linie der Verhütung weiterer Vorfälle dienen, sei es durch die direkte Verhinderungen von Situationen –~beispielsweise das Verbot, Kurse zu leiten, wenn jemand regelmäßig die Position als KL für Grenzüberschreitungen ausnutzt~– oder durch ein deutliches Signal, dass bestimmtes Verhalten im CdE nicht akzeptiert wird~– etwa durch einen temporären Ausschluss von Veranstaltungen.
Voraussetzung für empfindliche Maßnahmen sind dabei entweder eine signifikante Schädigung anderer Menschen, der man sich hätte bewusst sein müssen, eine ungewollte, wiederholte Schädigung anderer Menschen, bei der sich keine Besserung abzeichnet, oder eine bewusste Schädigung anderer Menschen. Um eine Maßnahme treffen zu können, ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Vorwurf gegen jeden begründeten Zweifel erhaben ist, er muss allerdings unter Berücksichitgung der Folgen einer möglichen Fehlentscheidung hinreichend wahrscheinlich sein.
Wer ist für das Beschwerdekonzept verantwortlich?
Wer ist eigentlich die Beschwerde- und Vermittlungsstelle?
Die Beschwerde- und Vermittlungsstelle sind alle Menschen im CdE, die in verschiedenen Rollen daran arbeiten, zwischenmenschliche Konflikte strukturiert zu lösen.
Die Stelle wird von der Fallkoordination geleitet. Sie hat den Überblick über alle laufenden Fälle und führt das Archiv. Bei ihr gehen Beschwerden ein und sie organisiert die Fallbegleitungen für die einzelnen Beteiligten der Fälle. Die Fallkoordination wird vom Vorstand jedes Jahr neu eingesetzt. Darüber hinaus kann sie zeitlich begrenzte „einstweilige“ Maßnahmen festsetzen, wenn es zur Offenlegung einer Beschwerde kommt.
Die Fallbegleitungen stehen den einzelnen Beteilgten der Fälle unterstützend zur Seite. Sie sind mit dem Verfahren vertraut, oder werden mit diesem vertraut gemacht, sodass sie den von ihnen begleiteten Personen helfen können, ihre Wünsche bezüglich des Verfahrens zu verwirklichen. In Konfliktfällen helfen sie bei der Beilegung oder der Vorbereitung einer Konfrontation vor dem Schiedsgericht.
Ein Schiedsgericht entscheidet in Fällen, in denen sich ein Konflikt zwischen den beteiligten Parteien nicht durch Einigung beilegen lässt, über zu treffende Maßnahmen. Dieses setzt sich aus insgesamt 3 Personen zusammen, von denen in der Regel 1–2 Personen dem Vorstand angehören, während als verbleibende Schiedsrichter fallspezifisch unbefangene Personen aus der Mitte des Vereins hinzugezogen werden. Liegt ein Vorwurf gegen Vorstandsmitglieder vor, so kann das Verfahren ohne die Beteiligung von Vorstandsmitglieedern ablaufen.
Das Maßnahmenmanagement kümmert sich darum, dass Maßnahmen, auf die sich in einem Verfahren geeinigt wurde oder die das Schiedsgericht verhängt hat, auch tatsächlich umgesetzt werden. Dafür spricht es mit anderen Stellen im Verein (etwa Orgateams, wenn eine Maßnahme auf Akademien umzusetzen ist) und hat ggf. ein offenes Auge darauf, ob jemand gegen Auflagen verstößt.
Wer hat das Beschwerdekonzept entwickelt?
Die Entwicklung des Beschwerdekonzeptes erfolgt seit Ende 2023 federführend durch die KG Beschwerdemanagement der Arbeitsgruppe Schutzkonzept. Auch nach der Einführung der Fallkoordination im Sommer 2025 berät die KG weiterhin die Vermittlungs- und Beschwerdestelle bei der Umsetzung des Beschwerdekonzeptes und trägt zu seiner Weiterentwicklung bei.